Es gibt viele Wege, dein Studium zu finanzieren: Unterstützung von Familie, BAföG, Studienkredite oder Stipendien. Schau, was am besten für dich passt!
Staatliche Unterstützung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Alle Studierenden an Fachhochschulen, Akademien oder Universitäten.
Die Höhe hängt vom Einkommen deiner Eltern ab.
Formulare ausfüllen, Antrag nach der Studienplatz-Zusage stellen. > Zum BAföG-Antrag
Die Förderung beginnt im Monat deines Studienstarts, monatlich im Voraus auf dein Konto.
50 % ist Zuschuss, 50 % ein Darlehen. Rückzahlung fünf Jahre nach dem Abschluss.
Es gibt auch elternunabhängiges BAföG unter bestimmten Bedingungen.
Wenn du als Student:in finanzielle Hilfe brauchst, kann ein Studienkredit eine gute Option sein, besonders ohne BAföG.
Du leihst Geld von der Bank, um dein Studium zu finanzieren, Rückzahlung beginnt meist nach dem Studium.
Niedriger als bei anderen Krediten.
Denk daran, dass du die gesamte Summe nach dem Studium zurückzahlen musst.
Spezielle Konditionen für Studis, keine Sicherheiten nötig, Auszahlung in monatlichen Raten.
Einmalige Auszahlung pro Semester, Zinsen variieren je nach Bank und Bundesland.
Beantragbar später, z.B. für Auslandsaufenthalte oder Master.
Überlege gut, ob ein Studienkredit für dich sinnvoll ist. Behalte die finanziellen Verpflichtungen im Blick, um nach dem Studium gut planen zu können.
Stipendien sind eine super Alternative zu BAföG und Studienkrediten, da sie nicht zurückgezahlt werden müssen und dir zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Hier die wichtigsten Punkte:
Du musst das Geld nicht zurückzahlen, damit du dich voll aufs Studium konzentrieren kannst.
Mit einem Stipendium kannst du Einladungen zu Tagungen bekommen oder Unterstützung von Vertrauensdozent:innen.
Stipendien kommen von Universitäten, Stiftungen, Unternehmen und anderen Institutionen.
Die Auswahl erfolgt nach bestimmten Kriterien. Du musst aktiv werden, aber ein 1,0 Abschluss ist nicht nötig.
Für deine finanzielle Situation bedeutet der Abbruch des Studiums eine große Veränderung. Hier sind einige Aspekte aufgeführt, die sich durch einen Studienabbruch beim Thema Finanzen ändern.
Melde den Studienabbruch der zuständigen Kindergeldstelle.
Wenn du unter 25 bist, hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn:
Mit dem Studienabbruch verlierst du in der Regel deinen Anspruch auf BAföG. Wenn du das Studium abbrichst, kontaktiere sofort das BAföG-Amt, um zu erfahren, was sich ändert, und um Rat zu Finanzierungsmöglichkeiten zu bekommen.
Der BAföG-Anspruch endet ab dem ersten Monat nach deinem Abbruch und du musst die Hälfte des erhaltenen BAföGs zurückzahlen. Die Rückzahlungshöhe bleibt gleich, egal wann du abbrichst, und das Darlehen ist fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zurückzuzahlen. Etwa sechs Monate vorher bekommst du eine Mitteilung zur Rückforderung.
Wenn du dir noch unsicher bist, welchen beruflichen Weg du gehen möchtest, wende dich an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Ohne Studierendenstatus hast du Anspruch auf Bürgergeld.
Die Mitarbeitenden helfen dir bei der Jobsuche und unterstützen dich finanziell, damit du Miete und Lebenshaltungskosten decken kannst. So bekommst du etwas Luft und musst dir keine Sorgen um deine Existenz machen.
Wenn du einen studentischen Förderkredit hast und das Studium abbrichst oder den Studiengang wechselst, musst du der KfW-Bank jede Änderung mitteilen, meistens über ihr Online-Portal. So stoppst du die Auszahlung.
Danach kommst du in die Karenzphase, wo du über 1,5 Jahre nur die vereinbarten Zinsen zahlst. Diese Phase kannst du verlängern, z.B. wenn du in einer Ausbildung bist oder noch keinen Job hast. Die Tilgungsphase beginnt erst nach der Karenzphase und kann ebenfalls angepasst werden.
Informiere deine Krankenversicherung schnell über den Studienabbruch. Wenn du ein neues Studium beginnst und die Voraussetzungen erfüllst, kannst du über die Familienversicherung deiner Eltern oder eines studentische/freiwillige Krankenversicherung versichert bleiben.
Wenn du einen Job oder eine Ausbildung beginnst, bist du über deinen Arbeitgeber versichert – die Krankenkasse kannst du selbst wählen. Falls du noch unter 23 bist und nichts von beidem machst, bleibst du in der Familienversicherung. Bist du älter und beziehst Bürgergeld, wirst du über die Agentur für Arbeit versichert.